ESDOSchwand

IHSDO-Prinzipien

Gesundheitssport und Selbstverteidigung in einem

1. Beachtung der hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen 2. Respekt, und zwar lebenslang, vor den Stilartbegründern und den eigenen Trainern 3. Beachtung der von den Stilartbegründernherausgegebenen Bestimmungen und Methodiken. 4. Fairness, sowohl der Schüler untereinander, als auch zwischen Schüler und Trainer, Schüler     und Organisation, und Trainer und Organisation. 5. Rücksichtnahme, der Schüler untereinander als auch im Verhältnis Schüler und Trainer 6. Graduierungsprinzip, d. h. jede Graduierung darf nur nach bestandener Prüfung vergeben     werden. "Verleihungen ehrenhalber", oder "für besondere Verdienste", gibt es in der IHSDO     nicht. 7. Neutralitätsprinzip: Gürtelprüfungen erfolgen nur durch die Stilartbegründer selbst, oder      durch neutrale, lizensierte Prüfer, nicht durch den eigenen Trainer, Schulinhaber, oder     Ehe/Lebenspartner/in des Schulinhabers. 8. Achtung anderer Kampfsportarten sofern diese seriös und authentisch betrieben werden. 9. Missachtung nichtauthentischer Verbände und Personen. Keine Annahme "verliehener     Grade" oder Teilnahme an sog. "Einstufungsprüfungen" von diesen. 10. Qualitätssicherung durch ständige Trainerfortbildung und Qualitätskontrolle durch Abnahme        von Gürtelprüfungen durch die Stilartbegründer selbst.
Esdo-Schwand

IHSDO-

Prinzipien

Gesundheitssport und

Selbstverteidigung in einem

1. Beachtung der hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen 2. Respekt, und zwar lebenslang, vor den Stilartbegründern und den eigenen Trainern 3. Beachtung der von den Stilartbegründernherausgegebenen Bestimmungen und Methodiken. 4. Fairness, sowohl der Schüler untereinander, als auch zwischen Schüler und Trainer, Schüler     und Organisation, und Trainer und Organisation. 5. Rücksichtnahme, der Schüler untereinander als auch im Verhältnis Schüler und Trainer 6. Graduierungsprinzip, d. h. jede Graduierung darf nur nach bestandener Prüfung vergeben     werden. "Verleihungen ehrenhalber", oder "für besondere Verdienste", gibt es in der IHSDO     nicht. 7. Neutralitätsprinzip: Gürtelprüfungen erfolgen nur durch die Stilartbegründer selbst, oder      durch neutrale, lizensierte Prüfer, nicht durch den eigenen Trainer, Schulinhaber, oder     Ehe/Lebenspartner/in des Schulinhabers. 8. Achtung anderer Kampfsportarten sofern diese seriös und authentisch betrieben werden. 9. Missachtung nichtauthentischer Verbände und Personen. Keine Annahme "verliehener     Grade" oder Teilnahme an sog. "Einstufungsprüfungen" von diesen. 10. Qualitätssicherung durch ständige Trainerfortbildung und Qualitätskontrolle durch Abnahme        von Gürtelprüfungen durch die Stilartbegründer selbst.